Organisationen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Massnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der Datenschutzgesetze zu gewährleisten. Erforderlich sind Massnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.
1 Vertraulichkeit
1.1 Zutrittskontrolle
Massnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. Als Massnahmen zur Zutrittskontrolle können zur Gebäude- und Raumsicherung unter anderem automatische Zutrittskontrollsysteme, Einsatz von Chipkarten und Transponder, Kontrolle des Zutritts durch Pförtnerdienste und Alarmanlagen eingesetzt werden. Server, Telekommunikationsanlagen, Netzwerktechnik und ähnliche Anlagen sind in verschliessbaren Serverschränken zu schützen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Zutrittskontrolle auch durch organisatorische Massnahmen (z.B. Dienstanweisung, die das Verschliessen der Diensträume bei Abwesenheit vorsieht) zu stützen.
Technische Massnahmen
Alarmanlage
Chipkarten / Transpondersysteme
Sicherheitsschlösser
Absicherung der Gebäudeschächte
Videoüberwachung der Eingänge
Organisatorische Massnahmen
Schlüsselregelung / Liste
Empfang / Rezeption / Pförtner
Manuelles Schliesssystem
Besucher in Begleitung durch Mitarbeiter
Sorgfalt bei Auswahl des Wachpersonals
Sorgfalt bei Auswahl Reinigungsdienste
1.2 Zugangskontrolle
Massnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme (Computer) von Unbefugten genutzt werden können. Mit Zugangskontrolle ist die unbefugte Verhinderung der Nutzung von Anlagen gemeint. Möglichkeiten sind beispielsweise Bootpasswort, Benutzerkennung mit Passwort für Betriebssysteme und eingesetzte Softwareprodukte, Bildschirmschoner mit Passwort, der Einsatz von Chipkarten zur Anmeldung wie auch der Einsatz von CallBack-Verfahren. Darüber hinaus können auch organisatorische Massnahmen notwendig sein, um beispielsweise eine unbefugte Einsichtnahme zu verhindern (z.B. Vorgaben zur Aufstellung von Bildschirmen, Herausgabe von Orientierungshilfen für die Anwender zur Wahl eines „guten" Passworts).
Technische Massnahmen
Login mit Benutzername + Passwort
Login mit biometrischen Daten
Anti-Viren-Software Server
Anti-Virus-Software Clients
Anti-Virus-Software mobile Geräte
Firewall
Mobile Device Management
Einsatz VPN bei Remote-Zugriffen
Verschlüsselung von Datenträgern
BIOS Schutz (separates Passwort)
Automatische Desktopsperre
Verschlüsselung von Notebooks / Tablet
Organisatorische Massnahmen
Verwalten von Benutzerberechtigungen
Erstellen von Benutzerprofilen
Zentrale Passwortvergabe
Richtlinie „Sicheres Passwort"
Richtlinie „Löschen / Vernichten"
Richtlinie „Clean desk"
Allg. Richtlinie Datenschutz und / oder Sicherheit
Mobile Device Policy
Anleitung „Manuelle Desktopsperre"
1.3 Zugriffskontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschliesslich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Die Zugriffskontrolle kann unter anderem gewährleistet werden durch geeignete Berechtigungskonzepte, die eine differenzierte Steuerung des Zugriffs auf Daten ermöglichen. Dabei gilt, sowohl eine Differenzierung auf den Inhalt der Daten vorzunehmen als auch auf die möglichen Zugriffsfunktionen auf die Daten. Weiterhin sind geeignete Kontrollmechanismen und Verantwortlichkeiten zu definieren, um die Vergabe und den Entzug der Berechtigungen zu dokumentieren und auf einem aktuellen Stand zu halten (z.B. bei Einstellung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Besondere Aufmerksamkeit ist immer auch auf die Rolle und Möglichkeiten der Administratoren zu richten.
Technische Massnahmen
Aktenschredder (mind. Stufe 3, cross cut)
Physische Löschung von Datenträgern
Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, konkret bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
Organisatorische Massnahmen
Einsatz Berechtigungskonzepte
Minimale Anzahl an Administratoren
Datenschutztresor
Verwaltung Benutzerrechte durch Administratoren
1.4 Trennungskontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Dieses kann beispielsweise durch logische und physikalische Trennung der Daten gewährleistet werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechende technichen und organisatorischen Massnahmen unterliegen;
Technische Massnahmen
Im Falle der Pseudonymisierung: Trennung der Zuordnungsdaten und Aufbewahrung in getrenntem und abgesichertem System (mögl. verschlüsselt)
Organisatorische Massnahmen
Interne Anweisung, personenbezogene Daten im Falle einer Weitergabe oder auch nach Ablauf der gesetzlichen Löschfrist möglichst zu anonymisieren / pseudonymisieren
2 Integrität
2.1 Weitergabekontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit bei der elektronischen Datenübertragung können z.B. Verschlüsselungstechniken und Virtual Private Network eingesetzt werden. Massnahmen beim Datenträgertransport bzw. Datenweitergabe sind Transportbehälter mit Schliessvorrichtung und Regelungen für eine datenschutzgerechte Vernichtung von Datenträgern.
Technische Massnahmen
Passwort Weitergabe nur verschlüsselt
Einsatz von VPN
Protokollierung der Zugriffe und Abrufe
Sichere Transportbehälter
Bereitstellung über verschlüsselte Verbindungen wie sftp, https
Organisatorische Massnahmen
Dokumentation der Datenempfänger sowie der Dauer der geplanten Überlassung bzw. der Löschfristen
Übersicht regelmässiger Abruf- und Übermittlungsvorgängen
Weitergabe in anonymisierter oder pseudonymisierter Form
Sorgfalt bei Auswahl von Transport-Personal und Fahrzeugen
2.2 Eingangskontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Eingabekontrolle wird durch Protokollierungen erreicht, die auf verschiedenen Ebenen (z.B. Betriebssystem, Netzwerk, Firewall, Datenbank, Anwendung) stattfinden können. Dabei ist weiterhin zu klären, welche Daten protokolliert werden, wer Zugriff auf Protokolle hat, durch wen und bei welchem Anlass/Zeitpunkt diese kontrolliert werden, wie lange eine Aufbewahrung erforderlich ist und wann eine Löschung der Protokolle stattfindet.
Technische Massnahmen
Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
Organisatorische Massnahmen
Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert oder gelöscht werden können
Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle
Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen (nicht Benutzergruppen)
Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts
Aufbewahrung von Formularen, von denen Daten in automatisierte Verarbeitungen übernommen wurden
Klare Zuständigkeiten für Löschungen
3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit
3.1 Verfügbarkeitskontrolle
Massnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. Hier geht es um Themen wie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, Klimaanlagen, Brandschutz, Datensicherungen, sichere Aufbewahrung von Datenträgern, Virenschutz, Raidsysteme, Plattenspiegelungen etc.
Technische Massnahmen
Feuerlöscher Serverraum
Serverraumüberwachung Temperatur und Feuchtigkeit
USV
Schutzsteckdosenleisten Serverraum
RAID System / Festplattenspiegelung
Alarmmeldung bei unberechtigtem Zutritt zu Serverraum
Getrennte Partitionen für Betriebssysteme und Daten
Organisatorische Massnahmen
Backup & Recovery-Konzept (ausformuliert)
Kontrolle des Sicherungsvorgangs
Regelmässige Tests zur Datenwiederherherstellung und Protokollierung der Ergebnisse
Aufbewahrung der Sicherungsmedien an einem sicheren Ort ausserhalb des Serverraums
Keine sanitären Anschlüsse im oder oberhalb des Serverraums
Existenz eines Notfallplans (z.B. BSI IT-Grundschutz 100-4)
4 Verfahren zur regelmässigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
4.1 Datenschutz-Massnahmen
Technische Massnahmen
Software-Lösungen für Datenschutz-Management im Einsatz
Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf / Berechtigung (z.B. Wiki, Intranet …)
Anderweitiges dokumentiertes Sicherheitskonzept
Eine Überprüfung der Wirksamkeit der technischen Schutzmassnahmen wird mind. jährlich durchgeführt
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA wird bei Bedarf durchgeführt)
Die Organisation kommt den Informationspflichten nach
Formalisierter Prozess zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen seitens Betroffener ist vorhanden
4.2 Incident-Response-Management
Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen
Technische Massnahmen
Einsatz von Firewall und regelmässige Aktualisierung
Einsatz von Spamfilter und regelmässige Aktualisierung
Einsatz von Virenscanner und regelmässige Aktualisierung
Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen z.B. via Ticketsystem
Organisatorische Massnahmen
Dokumentierter Prozess zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen / Datenpannen (auch im Hinblick auf Meldepflicht gegenüber Aufsichtsbehörde)
Dokumentierte Vorgehensweise zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen
Formaler Prozess und Verantwortlichkeiten zur Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen
4.3 Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Privacy by design / Privacy by default
Technische Massnahmen
Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind
Einfache Ausübung des Widerrufrechts des Betroffenen durch technische Massnahmen
4.4 Auftragskontrolle (Outsourcing an Dritte)
Massnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Unter diesen Punkt fällt neben der Datenverarbeitung im Auftrag auch die Durchführung von Wartung und Systembetreuungsarbeiten sowohl vor Ort als auch per Fernwartung. Sofern der Auftragnehmer Dienstleister im Sinne einer Auftragsverarbeitung einsetzt, sind die folgenden Punkte stets mit diesen zu regeln.
Technische Massnahmen
Vorherige Prüfung der vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmassnahmen und deren Dokumentation
Organisatorische Massnahmen
Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (gerade in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit
Abschluss der notwendigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bzw. EU Standardvertragsklauseln